Rentenhöhe
Die PlusPunktRente wird wie die Rente aus der Pflichtversicherung auf einer Basis von Versorgungspunkten errechnet.
Mit jeder Beitragszahlung werden Versorgungspunkte erworben. Neben der Beitragshöhe fließt auch das Alter bei jeder Beitragszahlung durch Verwendung von Altersfaktoren in die Berechnung der Versorgungspunkte ein. Das bedeutet, je jünger man zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ist, umso höher werden die Beträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.
Die Anzahl der Versorgungspunkte wird somit bestimmt durch:
-
die Höhe Ihres Beitrags
Ihr Beitrag wird durch einen festgelegten Regelbeitrag geteilt. Der Regelbeitrag beträgt 1.200 € pro Jahr. Je höher Ihr Beitrag ist, desto mehr Versorgungspunkte erhalten Sie.
-
Ihr Alter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung
Abhängig von Ihrem jeweiligen Alter wird der Altersfaktor aus der folgenden Tabelle verwendet. Die Werte wurden versicherungsmathematisch ermittelt und gelten Sowohl für Männer als auch Frauen.
Alter |
Altersfaktoren |
Alter |
Altersfaktoren |
17 |
1,08 |
44 |
0,93 |
18 |
1,07 |
45 |
0,92 |
19 |
1,06 |
46 |
0,92 |
20 |
1,05 |
47 |
0,91 |
21 |
1,04 |
48 |
0,91 |
22 |
1,04 |
49 |
0,91 |
23 |
1,03 |
50 |
0,90 |
24 |
1,03 |
51 |
0,90 |
25 |
1,02 |
52 |
0,89 |
26 |
1,01 |
53 |
0,89 |
27 |
1,01 |
54 |
0,89 |
28 |
1,00 |
55 |
0,88 |
29 |
1,00 |
56 |
0,88 |
30 |
0,99 |
57 |
0,87 |
31 |
0,99 |
58 |
0,87 |
32 |
0,98 |
59 |
0,86 |
33 |
0,98 |
60 |
0,86 |
34 |
0,97 |
61 |
0,86 |
35 |
0,97 |
62 |
0,85 |
36 |
0,96 |
63 |
0,85 |
37 |
0,96 |
64 |
0,84 |
38 |
0,95 |
65 |
0,84 |
39 |
0,95 |
66 |
0,82 |
40 |
0,95 |
67 |
0,81 |
41 |
0,94 |
68 |
0,80 |
42 |
0,94 |
69 |
0,80 |
43 |
0,93 |
70 |
0,80 |
Berechnung der Versorgungspunkte:
Jahresbeitrag X Altersfaktor = Versorgungspunkte
Regelbeitrag (1.200 €)
Berechnung der Altersrente
Die Höhe Ihrer Betriebsrente errechnet sich anhand Ihrer erreichten Versorgungspunkte. Der Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente lässt sich ganz einfach ermitteln, indem Sie die Summe der Versorgungspunkte mit dem Messbetrag von 4 € multiplizieren.
Versorgungspunkte x Messbetrag = garantierte lebenslange monatliche Altersrente
Beispielsweise errechnet sich eine Rentenanwartschaft bei einer Person, die bei Beitragszahlung 30 Jahre alt ist, wie folgt:
1.800 € Beitrag x 0,99 Altersfaktor = 1,49 Versorgungspunkte
1.200 € Regelbeitrag
1,49 Versorgungspunkte x 4 € Messbetrag = 5,94 € garantierte lebenslange monatliche
Anwartschaft auf Altersrente
Beispiel:
Ihre garantierte mtl. Anwartschaft auf Altersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres
beträgt bei einem
mtl. Beitrag von 50 € 150 €
und bei Beginn der Beitragszahlung mit
25 Jahren: 73 € 256 €
35 Jahren: 63 € 190 €
45 Jahren: 42 € 127 €
Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der lebenslangen Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aus Versorgungs- und Bonuspunkten angesparten Deckungskapital für Ihre Altersrente. Es wird in eine wertgleiche lebenslange Erwerbsminderungsrente umgerechnet
Ermittlung der Hinterbliebenenrente
Die Höhe der Hinterbliebenenrente ergibt sich prozentual aus dem zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aus Versorgungs- und Bonuspunkten angesparten Deckungskapital für Ihre Altersrente, abhängig von der Art der Hinterbliebenenrente:
Witwe/r, eingetragene/r Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte, die nicht mehr als 5 Jahre jünger oder älter sind als die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer erhalten 60 % dieses Deckungskapitals.
Für jedes weitere Jahr des Altersunterschiedes wird die Rente um 2,5% vermindert/erhöht. Die Kürzung beträgt max. 20%.
Bei Waisenrenten unterscheidet man zwischen Vollwaisen 20% und Halbwaisen 10%.